Bleiben Sie auf dem Laufenden

Die Welt der Medizin ist ständig in Bewegung. An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Medizin und aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.

Corona-Update:

 

Bitte stellen Sie sich wie gewohnt bei uns vor, Termine können  vereinbart werden. Leider wird auch unser Personal immer wieder von Corona dezimiert, so daß teilweise geplante Eingriffe nicht wie vorgesehen durchgeführt werden können.

 

Der Zugang zum MVZ ist für geimpfte Personen (mit Nachweis) frei,

Nicht-Geimpfte benötigen einen aktuellen negativen AG-Test.

 

Begleitpersonen dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis zu uns.

 

Das Tragen einer FFP2-Maske ist vorgeschrieben.

 

Dieser Zustand kann sich jederzeit wieder ändern. 

 

Bitte denken Sie daran, daß die Schutzbestimmungen wie FFP2-Maske, Abstand, reduzierte Besucherzahl, weiterhin bestehen.

 

Hier können Sie die aktuellen Regelungen des Klinikums für stationäre Patienten einsehen

 

Besuchsregeln

 

Erneuerung und Modernisierung

Wir bleiben auf dem Laufenden:

wir haben unser Betriebssystem in der Klinik und im MVZ modernernisiert, inzwischen läuft es einigermaßen problemlos.

 

Sie können online Termine bei uns vereinbaren. Bitte schauen Sie dazu auf die entsprechende Seite der Website.

 

Lipödem III befristet Kassenleistung unter bestimmten Voraussetzungen

Nachdem im Bundesanzeiger die vom GBA ausgearbeiteten Qualitätsvoraussetzungen veröffentlicht wurden, dürfen Fettabsaugungen bei einem Lipödem Stadium III zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder in unserer Sprechstunde.

ambulantes Operieren

Wir können jederzeit auf einen Eingriffsraum zugreifen.

Dort haben wir die Möglichkeit, unsere Patienten unter den erforderlichen Standards für Überwachung und Hygiene in einem angenehmeren Umfeld als im Zentral-OP zu operieren.

In der Regel können Sie nach der Operation wieder nach Hause gehen und werden ambulant weiter versorgt.

Nach einer ambulanten Operation sollten Sie bitte nicht selbst fahren, sondern lassen Sie sich bringen und wieder abholen. Normalerweise dauern die Eingriffe nicht länger als 30 Minuten.

DGPRÄC

Herr Dr. Christian Schmidt ist ordentliches Mitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC).

Dies ist der Berufsverband der Plastischen Chirurgen in Deutschland und steht ausschließlich Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie offen.

 

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Keine Kostenübernahme bei kosmetischer Operation im Ausland

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darüber informieren, daß Sie die Vor- und Nachsorgeuntersuchungen und -behandlungen von kosmetischen Eingriffen selbst bezahlen müssen. Auch wenn Sie sich im Ausland haben operieren lassen, sind die Folgeleistungen nicht zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen.

Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung über Ihre kosmetische Operation mit berücksichtigen.

Seriöse Anbieter kosmetischer Operationen, insbesondere die Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, die Mitglied des Berufsverbandes DGPRAEC sind, klären Sie über diesen Sachverhalt auf und beraten Sie bezüglich der Möglichkeit einer "Folgekostenversicherung".

Ebenfalls sind die Behandlungen von Folgen von "selbstzugefügten Veränderungen" wie z.B. Piercings oder Tätowierungen wie z.B. Infektionen, Vernarbungen o.Ä. keine Kassenleistung.

Bitte berücksichtigen Sie, daß z.B. Piercings sich entzünden können. Die Behandlung dieser Infekte (auch die Entfernung von Ringen, Steckern o.ä.) sind kostenpflichtige ärztliche Leistungen.

Seriöse Piercer und Tätowierer klären über diese Gefahren und die Gefahr der Folgekosten auf.

Datenschutz

Datenschutz spielt naturgemäß bei Ärzten eine große Rolle, hier sei nur als Stichwort "ärztliche Schweigepflicht" genannt.

 

Zum 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in Kraft, die ein zusätzliches bürokratisches Monster schafft.

 

Selbstverständlich müssen wir für Ihre Behandlung bei uns Daten erheben. Diese sind größtenteils gesetzlich vorgeschrieben. Auch müssen wir Teile Ihrer Daten weitergeben, um eine adäquate Behandlung gewährleisten zu können: so müssen wir Sie unter Umständen an Kollegen überweisen, um bestimmte Untersuchungen wie z.B. Röntgen durchführen zu lassen.

 

Die von Ihnen erhobenen Daten werden bei uns auch gespeichert - hier besteht wiederum eine gesetzliche Pflicht. So müssen Patientendaten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, Röntgenbilder sogar 30 Jahre.

 

Sollten Sie über diese Website mit uns in Kontakt treten, so werden die von Ihnen hierfür übermittelten Daten lediglich zur Beantwortung Ihrer Frage bzw. zur Vergabe eines Termins genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

 

Zur weiteren Information bezüglich des Datenschutzes habe ich die Informationen zusammengestellt.

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